Basisrente - Rüruprente

Die Rüruprente - auch als Basisrente auf dem Markt - ist vor allem für Selbstständige und Gutverdiener attraktiv. Die Beiträge zu Ihrer Rüruprente können Sie als Vorsorgeausgaben Steuer mindernd absetzen. In 2009 dürfen Sie 68 Prozent Ihrer Beiträge bis maximal 20.000 Euro geltend machen. Dieser Prozentsatz steigt zukünftig um zwei Prozent im Jahr, bis Sie Ihren Beitrag in 2025 voll absetzen können.

Die Rüruprente gibt es als konservative Rentenversicherung, als fondsgebundene Rentenversicherung oder auch als Fondssparplan. Die Steuerförderung nach Rürup ist an Voraussetzungen gebunden: Der Vorsorgevertrag muss eine lebenslange persönliche Rente vorsehen, ergänzend können Sie eine Hinterbliebenenrente vereinbaren. Rürup-Verträge können nicht beliehen, verpfändet oder verschenkt werden.

Die Rüruprente ist übrigens Hartz-IV-sicher, denn sie dient der persönlichen Altersvorsorge. Das Vorsorgekapital darf nicht angerechnet werden, wenn der Rürupsparer in finanzielle Not gerät und Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen braucht. Tipp: Die Rüruprente lässt sich kostengünstig mit einem Berufsunfähigkeitsschutz kombinieren.